Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SaaS-Plattform „Umdenkfabrik“
Stand: 30. Juli 2026
1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragsschluss und Definitionen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der unter „umdenkfabrik.de“ angebotenen SaaS-Plattform „Umdenkfabrik“ zwischen dem Betreiber und dem Kunden.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Ausschließliche Nutzung durch Unternehmer
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit nutzt. Der Betreiber ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft oder Vertretungsberechtigung zu verlangen.
1.3 Betreiber und Vertragspartner
Betreiber und alleiniger Vertragspartner des Kunden ist:
next.motion OHG
Gagarinstraße 92
07545 Gera
Deutschland
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Carsten Breitbarth, Pierre Geyer
Registergericht: Amtsgericht Jena
Handelsregisternummer: HRA 202543
USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE227335725
E-Mail: hallo@umdenkfabrik.de
1.4 Vertragsschluss
Die Darstellung der Plattform, ihrer Funktionen und Preise auf Webseiten oder in Werbemitteln stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Kunde gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er den vorgesehenen Registrierungs- oder Bestellprozess abschließt oder ein individuelles Angebot des Betreibers annimmt. Der Betreiber nimmt das Angebot durch eine elektronische Auftragsbestätigung, durch Freischaltung des Workspace oder durch Beginn der vereinbarten Leistung an.
Eine automatische Umwandlung der kostenlosen Testphase in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nur, wenn der Kunde im Registrierungs- oder Bestellprozess ausdrücklich auch das anschließende kostenpflichtige Abonnement bestellt hat.
1.5 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- „Betreiber“ die next.motion OHG;
- „Kunde“ das Unternehmen, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen, das einen Workspace bucht;
- „Workspace“ den dem Kunden innerhalb der Plattform zugeordneten, organisatorisch abgegrenzten Nutzungsbereich;
- „Nutzer“ natürliche Personen, die vom Kunden zur Nutzung des Workspace eingeladen oder über einen vom Kunden bereitgestellten Beitrittslink aufgenommen wurden;
- „Workspace-Admin“ einen vom Kunden berechtigten Nutzer, der insbesondere Mitglieder, Rollen, Abrechnungseinstellungen und administrative Funktionen des Workspace verwaltet;
- „aktives Mitglied“ einen Nutzer, dessen Mitgliedschaft im Workspace im maßgeblichen Abrechnungszeitraum als aktiv geführt wird. Noch nicht angenommene Einladungen sowie deaktivierte, gelöschte oder kontobezogen anonymisierte Nutzerkonten gelten nicht als aktive Mitglieder. Workspace-Admins zählen als aktive Mitglieder, soweit ihr Mitgliedschaftsstatus aktiv ist;
- „Workspace-Inhalte“ sämtliche vom Kunden oder seinen Nutzern eingestellten Ideen, Erfolgsstorys, Freitexte, Kostenangaben, Umsetzungsinformationen, Freigabeentscheidungen, Begründungen, Kommentare und vergleichbare Inhalte;
- „Preis- und Leistungsübersicht“ die dem Kunden unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung angezeigte oder in einem individuellen Angebot enthaltene Beschreibung der Leistungen, Preise, Preisstaffeln, Abrechnungsregeln, Aktionsbedingungen und sonstigen Konditionen. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende und in der Bestellbestätigung oder im individuellen Angebot dokumentierte Fassung;
- „Abrechnungszeitraum“ den jeweils vereinbarten und über Stripe verwalteten monatlichen Abonnementzeitraum.
1.6 Rangfolge der Vertragsbestandteile
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich bestätigte Angebote;
- der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO für datenschutzrechtliche Fragen;
- die bei Vertragsschluss maßgebliche Preis- und Leistungsübersicht;
- diese AGB.
Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Bereitstellung als SaaS
Der Betreiber stellt dem Kunden „Umdenkfabrik“ während der Vertragslaufzeit als browserbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur Nutzung über das Internet bereit.
Die Plattform dient insbesondere dem unternehmensinternen Ideen- und Verbesserungsmanagement sowie der Erfassung, Bewertung und Begleitung von Verbesserungsvorschlägen und Erfolgsstorys.
Der Schwerpunkt des Vertrags liegt in der zeitweisen Gebrauchsüberlassung der Plattform. Soweit Support-, Einrichtungs- oder sonstige Nebenleistungen erbracht werden, können ergänzend dienstvertragliche Vorschriften Anwendung finden.
2.2 Funktionsumfang
Der vereinbarte Funktionsumfang umfasst insbesondere:
- Einrichtung und Verwaltung eines Workspace;
- Verwaltung von Mitgliedschaften und Rollen;
- Einladung von Nutzern über persönliche E-Mail-Einladungen oder Beitrittslinks;
- Einreichung und Verwaltung von Ideen und Erfolgsstorys;
- Erfassung von Status quo, Vorschlag, Nutzen, Umsetzung, Beteiligten, Kostenkategorien und Kostenbeträgen;
- Erfassung von Umsetzungs- und Erfolgs-Updates;
- Dokumentation von Freigabeentscheidungen und Begründungen;
- Gamification-Funktionen wie Badges und Aktivitäts-Streaks;
- In-App- und E-Mail-Benachrichtigungen;
- administrative Abrechnungs- und Mitgliederübersichten.
Maßgeblich ist ergänzend die bei Vertragsschluss vereinbarte Preis- und Leistungsübersicht.
2.3 Kein Anspruch auf Quellcode oder lokale Installation
Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, eine lokale Installation der Software oder die Übertragung einer Kopie der Plattform. Der Zugang erfolgt über die vom Betreiber bereitgestellte Webanwendung.
2.4 Technische Voraussetzungen
Der Kunde ist für einen geeigneten Internetzugang, aktuelle unterstützte Browser, geeignete Endgeräte und die Sicherheit seiner eigenen Systeme verantwortlich.
2.5 Weiterentwicklung der Plattform
Der Betreiber darf die Plattform technisch und gestalterisch weiterentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen anpassen, Funktionen modernisieren und gleichwertige technische Komponenten austauschen, sofern dadurch die vereinbarten Hauptfunktionen nicht wesentlich eingeschränkt werden.
Eine wesentliche Einschränkung der vereinbarten Hauptleistungen bedarf einer Vereinbarung nach § 13 dieser AGB.
2.6 Kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg
Der Betreiber schuldet weder eine bestimmte Anzahl eingereichter Ideen noch bestimmte Einsparungen, Umsetzungserfolge oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse des Ideenmanagements.
3. Registrierung, Nutzerkonten, Rollen und Zugangssicherheit
3.1 Einrichtung des Workspace
Der Workspace wird durch eine für den Kunden handelnde Person eingerichtet. Diese Person muss berechtigt sein, den Kunden rechtsgeschäftlich zu vertreten oder den Vertrag in dessen Namen abzuschließen.
Der zuerst eingerichtete Nutzer kann als Workspace-Admin angelegt werden.
3.2 Einladungen und Beitrittslinks
Nutzer können durch persönliche E-Mail-Einladung oder über einen vom Workspace-Admin bereitgestellten Beitrittslink aufgenommen werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Beitrittslinks nur dem vorgesehenen Personenkreis zugänglich zu machen und sie bei Missbrauchsverdacht zu deaktivieren oder zu ersetzen.
3.3 Persönliche Nutzerkonten
Nutzerkonten sind personenbezogen und dürfen nicht gemeinsam von mehreren Personen genutzt oder an Dritte übertragen werden.
Bei der Registrierung sind vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich zu aktualisieren.
3.4 Zugangsdaten
Nutzer müssen Passwörter, Passkeys, Wiederherstellungscodes und andere Authentisierungsmittel geheim halten und vor dem Zugriff Dritter schützen.
Der Kunde und seine Nutzer haben den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn:
- Zugangsdaten verloren gegangen sind;
- ein unberechtigter Zugriff vermutet wird;
- ein Nutzerkonto kompromittiert wurde;
- ein Nutzer seine Zugangsberechtigung verloren hat.
3.5 Rollen- und Berechtigungsverwaltung
Der Kunde ist für die sachgerechte Vergabe und regelmäßige Überprüfung der Rollen und Berechtigungen verantwortlich. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Nutzer unverzüglich deaktiviert oder kontobezogen anonymisiert werden.
3.6 Zwei-Faktor-Authentisierung und Passkeys
Der Betreiber kann Zwei-Faktor-Authentisierung oder Passkeys anbieten. Der Kunde kann diese Funktionen für seinen Workspace aktivieren oder, soweit technisch vorgesehen, für Nutzer verpflichtend vorgeben.
Der Betreiber darf eine Zwei-Faktor-Authentisierung für besonders privilegierte Zugänge oder bei erhöhtem Sicherheitsrisiko verpflichtend verlangen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3.7 Sicherheitsbedingte Sperrung
Der Betreiber darf einzelne Nutzerkonten vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unberechtigten Zugriff, einen Angriff, einen Verstoß gegen diese AGB oder eine Gefährdung der Plattform bestehen.
Die Sperrung ist auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer zu beschränken. Der Betreiber informiert den Workspace-Admin, soweit dadurch keine Sicherheitsmaßnahmen gefährdet werden.
4. Kostenlose Testphase
4.1 Dauer
Mit der erstmaligen Einrichtung eines neuen Workspace beginnt eine kostenlose Testphase von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen.
4.2 Übergang in das kostenpflichtige Abonnement
Hat der Kunde im Registrierungs- oder Bestellprozess zugleich ausdrücklich das anschließende kostenpflichtige Monatsabonnement bestellt, geht die Testphase nach Ablauf der 30 Tage automatisch in dieses Abonnement über, sofern der Kunde nicht vorher kündigt.
Der automatische Übergang, der Beginn der Zahlungspflicht, das vereinbarte Preismodell und etwaige Aktionsbedingungen werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung klar angezeigt und in der Bestellbestätigung dokumentiert.
Hat der Kunde kein anschließendes kostenpflichtiges Abonnement bestellt, endet die Testphase ohne Zahlungspflicht.
4.3 Keine Vergütung während der Testphase
Während der Testphase wird keine Nutzungsgebühr erhoben. Der erste entgeltliche Abrechnungszeitraum beginnt unmittelbar nach Ablauf der Testphase, sofern ein anschließendes kostenpflichtiges Abonnement bestellt wurde.
4.4 Kündigung während der Testphase
Der Kunde kann ein bereits bestelltes Anschlussabonnement während der Testphase jederzeit mit Wirkung zum Ende der Testphase kündigen. In diesem Fall entstehen keine Nutzungsgebühren.
4.5 Ende der Testphase ohne Abonnement
Endet die Testphase ohne anschließendes kostenpflichtiges Abonnement, gelten für Read-only-Karenz, Export und Löschung die Regelungen in § 6.5 bis § 6.9 entsprechend.
4.6 Geltung der Vertragsbedingungen
Die Bestimmungen zu zulässiger Nutzung, Datenschutz, Zugangssicherheit, Workspace-Inhalten, Schutzrechten und Haftung gelten bereits während der Testphase.
5. Preise, Mitgliederzahl, Abrechnung und Zahlungsverzug
5.1 Vereinbarte Vergütung
Die Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr, das vereinbarte Preismodell, die Preisstaffeln, etwaige Mindestmengen, Rabatte, Aktionspreise und sonstige Sonderkonditionen ergeben sich aus der dem Kunden unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung angezeigten Preis- und Leistungsübersicht oder aus einem individuellen Angebot des Betreibers.
Die bei Vertragsschluss vom Kunden bestätigten Konditionen werden Bestandteil des Vertrags. Maßgeblich ist die in der Bestellbestätigung oder im individuellen Angebot dokumentierte Fassung.
Alle gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5.2 Abrechnung nach aktiven Mitgliedern
Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der Anzahl der aktiven Mitglieder des Workspace.
Soweit ein Staffel- oder Volume-Modell vereinbart wurde, gilt der für die erreichte Mitgliederstaffel ausgewiesene Preis je aktivem Mitglied für sämtliche aktiven Mitglieder des Workspace. Die jeweils vereinbarte Preisstaffel und Berechnungsmethode werden dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt und in der Bestellbestätigung dokumentiert.
Die konkrete Behandlung untermonatiger Zu- und Abgänge sowie etwaiger anteiliger Abrechnungen ergibt sich aus der bei Vertragsschluss maßgeblichen Preis- und Leistungsübersicht. Die einer Rechnung zugrunde gelegte Mitgliederzahl und der angewendete Preis werden in der Abrechnungsübersicht oder auf der Rechnung ausgewiesen.
5.3 Automatische Anpassung der Mitgliederzahl
Die Plattform ermittelt die Anzahl der aktiven Mitglieder automatisiert und übermittelt die für die Abrechnung erforderliche Menge an Stripe.
Ändert sich die Anzahl der aktiven Mitglieder, wird die Vergütung nach der vereinbarten Preisstaffel und Abrechnungslogik angepasst. Der Kunde ist dafür verantwortlich, nicht mehr berechtigte Nutzer rechtzeitig zu deaktivieren oder kontobezogen zu anonymisieren.
5.4 Aktionspreise und Sonderkonditionen
Der Betreiber kann zeitlich oder sachlich begrenzte Aktionspreise, Rabatte, Gutscheine, kostenlose Zeiträume oder sonstige Sonderkonditionen anbieten.
Für solche Angebote gelten die jeweils im Angebot oder Bestellprozess angegebenen Voraussetzungen und Laufzeiten. Gilt nach Ablauf einer Aktion ein abweichender regulärer Preis, werden dessen Höhe oder eindeutige Berechnungsmethode sowie der Zeitpunkt seines Beginns vor Vertragsschluss ausgewiesen und in der Bestellbestätigung dokumentiert.
Aktionspreise gelten nur für den ausdrücklich angegebenen Zeitraum und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Vergünstigung für spätere Vertragszeiträume oder weitere Verträge.
5.5 Änderungen öffentlich dargestellter Preise
Der Betreiber darf die öffentlich dargestellte Preis- und Leistungsübersicht jederzeit für zukünftige Bestellungen ändern.
Eine spätere Änderung der öffentlich dargestellten Preise oder Preisstaffeln ändert die für einen bestehenden Vertrag vereinbarte Vergütung nicht. Änderungen der Vergütung eines bestehenden Vertrags bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5.6 Zahlungsabwicklung über Stripe
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Der Kunde ermächtigt Stripe im Rahmen des gewählten Zahlungsverfahrens, fällige Beträge einzuziehen.
Zahlungsmitteldaten werden ausschließlich von Stripe verarbeitet. Der Betreiber speichert lediglich die für die Zuordnung erforderlichen Stripe-Kunden-, Abonnement-, Zahlungs- und Statusreferenzen.
5.7 Fälligkeit und Rechnungen
Die Vergütung wird monatlich zu Beginn oder zu dem in der Rechnung beziehungsweise Stripe-Abrechnungsübersicht angegebenen Zeitpunkt fällig.
Rechnungen können elektronisch an die vom Kunden hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse übermittelt werden.
5.8 Fehlgeschlagene Zahlungen und Verzug
Schlägt eine Zahlung fehl, dürfen Stripe und der Betreiber angemessene Wiederholungsversuche und Zahlungserinnerungen durchführen.
Der Kunde gerät nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug. Der Betreiber kann die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlich zulässige Verzugspauschale verlangen.
5.9 Kündigung wegen länger andauernden Zahlungsverzugs
Bleibt ein fälliger Betrag trotz Mahnung oder einer entsprechenden Zahlungsaufforderung über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen nach Fälligkeit offen, kann der Betreiber den Vertrag außerordentlich kündigen, sofern die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist.
Nach Wirksamwerden der Kündigung wird der Workspace nach Maßgabe von § 6.5 für 30 Kalendertage in den Read-only-Modus versetzt.
5.10 Berechtigte Rechnungsbeanstandungen
Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs erfolgt nicht allein wegen eines nachvollziehbar und rechtzeitig beanstandeten Rechnungsanteils, sofern der Kunde den unstreitigen Betrag bezahlt und die Beanstandung nicht offensichtlich unbegründet ist.
6. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Read-only-Karenz und Datenlöschung
6.1 Vertragslaufzeit
Nach Ablauf der Testphase läuft das kostenpflichtige Abonnement jeweils für einen Monat. Es verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
6.2 Ordentliche Kündigung
Der Kunde kann das Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende eines laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Zwingende gesetzliche Kündigungsbeschränkungen bleiben unberührt.
6.3 Form der Kündigung
Die Kündigung kann über die im Workspace bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform im Sinne des § 126b BGB, insbesondere per E-Mail an hallo@umdenkfabrik.de, erklärt werden.
6.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die andere Partei schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt;
- der Kunde die Plattform rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend nutzt;
- der Kunde länger andauernd in Zahlungsverzug ist;
- die Fortsetzung des Vertrags aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben unzulässig wird.
Soweit der wichtige Grund heilbar ist, ist vor der Kündigung grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.
6.5 Read-only-Karenz
Nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung wird der Workspace für 30 Kalendertage in einen Read-only-Modus versetzt.
Während dieser Karenzzeit:
- bleiben vorhandene Daten einsehbar;
- kann der Kunde einen Datenexport nach § 6.6 verlangen;
- können keine neuen Inhalte eingestellt und bestehende Inhalte nicht inhaltlich verändert werden;
- kann der Workspace vorbehaltlich der Annahme durch den Betreiber und der Begleichung fälliger unstreitiger Forderungen durch Abschluss beziehungsweise Reaktivierung eines kostenpflichtigen Abonnements reaktiviert werden;
- können noch offene Zahlungsansprüche geltend gemacht werden.
6.6 Datenexport
Der Kunde kann bis zum Ablauf der Read-only-Karenz in Textform, insbesondere per E-Mail an hallo@umdenkfabrik.de, verlangen, dass ihm der Betreiber seine Workspace-Daten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format bereitstellt. Der Betreiber stellt den Export innerhalb angemessener Frist bereit; bei rechtzeitiger Anforderung vor Ablauf der Karenzzeit erfolgt die Löschung nach § 6.7 erst nach Bereitstellung des Exports.
Zusätzliche, nicht standardmäßig enthaltene Migrations-, Beratungs- oder Aufbereitungsleistungen können gesondert vergütet werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Zwingende Rechte auf Datenzugang, Datenübertragbarkeit, Anbieterwechsel und Export, insbesondere nach Art. 20 DSGVO sowie Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854, bleiben unberührt.
6.7 Löschung nach Ablauf der Karenzzeit
Nach Ablauf der 30-tägigen Karenzzeit wird der Workspace einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Workspace-Daten aus den Produktivsystemen gelöscht. Eine Wiederherstellung des Workspace ist danach grundsätzlich nicht mehr möglich.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsnachweise, bleiben unberührt. Entsprechend aufzubewahrende Daten werden für andere Zwecke gesperrt.
6.8 Sicherungskopien
Daten in Sicherungskopien werden nach Vertragsende für die produktive Nutzung gesperrt und im Rahmen des im Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise in den technischen und organisatorischen Maßnahmen beschriebenen Sicherungs- und Überschreibungszyklus gelöscht oder überschrieben.
Eine Wiederherstellung aus Sicherungskopien erfolgt nur, wenn sie zur Störungsbehebung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken erforderlich ist.
6.9 Anonyme Ergebnisse
Tatsächlich anonyme, keinem Nutzer und keinem identifizierbaren Kunden mehr zuordenbare statistische Ergebnisse nach § 9 dürfen nach Vertragsende erhalten bleiben.
7. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden und der Nutzer
7.1 Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde darf die Plattform nur für rechtmäßige betriebliche Zwecke nutzen. Er ist für die Nutzung durch seine Nutzer sowie für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich.
7.2 Datenschutz- und arbeitsrechtliche Verantwortung
Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich:
- eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Beschäftigten- und Workspace-Daten zu bestimmen;
- die Nutzer entsprechend Art. 13 oder Art. 14 DSGVO zu informieren;
- erforderliche Betriebs- oder Dienstvereinbarungen abzuschließen;
- bestehende Mitbestimmungsrechte des Betriebs- oder Personalrats zu beachten;
- Gamification-, Aktivitäts- und Nutzungsdaten nicht in unzulässiger Weise zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle zu verwenden.
7.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Der Kunde soll keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten in Freitextfelder einstellen lassen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart, für den vorgesehenen Zweck erforderlich und rechtlich zulässig ist.
7.4 Verantwortung für Workspace-Inhalte
Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Inhalte:
- keine Rechte Dritter verletzen;
- keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder strafbaren Inhalte enthalten;
- keine Schadsoftware oder sicherheitsgefährdenden Bestandteile enthalten;
- keine unbefugt offengelegten Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter enthalten.
7.5 Verbotene technische Nutzung
Untersagt sind insbesondere:
- Angriffe auf die Plattform oder ihre Infrastruktur;
- die Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitsmechanismen;
- automatisiertes Auslesen außerhalb freigegebener Schnittstellen;
- Belastungs- oder Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung des Betreibers;
- das Einschleusen von Schadcode;
- die Nutzung fremder Nutzerkonten;
- Dekompilierung oder Reverse Engineering, soweit dies nicht zwingend gesetzlich gestattet ist.
7.6 Maßnahmen bei Verstößen
Bei konkreten Verstößen darf der Betreiber betroffene Inhalte oder Konten vorübergehend sperren und den Kunden zur Abhilfe auffordern.
Eine sofortige Sperrung ist zulässig, wenn dies zur Abwehr erheblicher Rechts-, Sicherheits- oder Datenschutzrisiken erforderlich ist. Die Maßnahme ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
8. Rechte an eingereichten Inhalten und Ideen
8.1 Keine Rechteübertragung auf den Betreiber
Durch die Nutzung der Plattform werden Urheberrechte, Arbeitnehmererfinderrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte an Ideen und Workspace-Inhalten nicht auf den Betreiber übertragen.
Die Rechte verbleiben beim Kunden oder bei der jeweils sonst berechtigten Person innerhalb der Sphäre des Kunden. Diese AGB regeln nicht, wem eine Idee oder ein sonstiger Inhalt im Innenverhältnis zwischen dem Kunden und seinen Beschäftigten rechtlich zusteht.
8.2 Verantwortung des Kunden für erforderliche Rechte
Der Kunde muss sicherstellen, dass er über die für die Nutzung der Plattform erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt und dem Betreiber die nachfolgend beschriebenen technischen Nutzungen gestatten darf.
8.3 Technisch erforderliches Nutzungsrecht
Der Kunde räumt dem Betreiber für die Vertragslaufzeit einschließlich der Read-only-Karenz sowie der erforderlichen Sicherungs- und Löschzeiträume ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die technische Leistungserbringung beschränktes Recht ein, Workspace-Inhalte zu:
- speichern;
- vervielfältigen;
- sichern;
- technisch formatieren und konvertieren;
- innerhalb des Workspace darstellen;
- an berechtigte Nutzer übertragen;
- im Rahmen zulässiger Support- und Sicherheitsmaßnahmen verarbeiten;
- nach Maßgabe von § 9 anonymisieren und aggregieren.
Das Nutzungsrecht darf nur insoweit an Unterauftragsverarbeiter weitergegeben werden, wie dies zur Leistungserbringung erforderlich und im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt ist.
8.4 Keine öffentliche oder werbliche Nutzung
Der Betreiber darf Workspace-Inhalte ohne gesonderte Zustimmung des Kunden weder veröffentlichen noch als Referenz, Werbematerial oder identifizierbares Fallbeispiel verwenden.
8.5 Inhalte kontobezogen anonymisierter Nutzer
Wird ein Nutzerkonto kontobezogen anonymisiert, bleiben die zuvor eingereichten Ideen und sonstigen Workspace-Inhalte im Workspace erhalten. Als Autor wird „Ehemaliger Mitarbeiter“ angezeigt.
Die kontobezogene Anonymisierung des Nutzerkontos führt nicht automatisch zur Löschung oder vollständigen datenschutzrechtlichen Anonymität der von diesem Nutzer verfassten Freitexte.
8.6 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
Workspace-Inhalte werden vertraulich behandelt. Der Betreiber nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und im ausdrücklich begrenzten Umfang des § 9.
Der Betreiber trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.
9. Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten
9.1 Grundsatz und Begrenzung
Der Betreiber darf Daten aus der Nutzung der Plattform nur nach Maßgabe dieser Bestimmung in tatsächlich anonymisierter oder hinreichend aggregierter Form für eigene Statistik-, Benchmark- und Entwicklungszwecke verwenden.
Diese Bestimmung begründet kein uneingeschränktes Recht zur Nutzung personenbezogener Workspace-Inhalte und keine Berechtigung, identifizierbare Kunden-, Beschäftigten- oder Unternehmensdaten für beliebige eigene Zwecke zu verwenden.
9.2 Stufe 1: Strukturierte und aggregierte Kennzahlen
Der Betreiber darf aus strukturierten Datenfeldern statistische Kennzahlen erzeugen. Hierzu können insbesondere gehören:
- Anzahl eingereichter Ideen und Erfolgsstorys;
- Einreichungsquoten;
- Umsetzungs- und Erfolgsquoten;
- Bearbeitungs- und Freigabestatus;
- Verteilungen von Kostenkategorien;
- aggregierte Kostenbeträge und Betragsklassen;
- Zeiträume zwischen Einreichung, Entscheidung und Umsetzung;
- aggregierte Nutzung von Badges, Streaks und Plattformfunktionen;
- reine Zählwerte des anonymen Feedbacks zu Hilfe-Artikeln.
Die Erzeugung dieser Kennzahlen aus personenbezogenen Workspace-Daten erfolgt als Teil der vereinbarten Leistung und nach dokumentierter Weisung des Kunden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Bevor solche Kennzahlen für eigene Statistiken oder kundenübergreifende Benchmarks verwendet werden, werden sie so zusammengefasst, vergröbert, gerundet oder unterdrückt, dass weder einzelne Personen noch einzelne identifizierbare Unternehmen bestimmt werden können. Seltene Merkmalskombinationen und Gruppen mit unzureichender Fallzahl werden nicht ausgewiesen.
9.3 Stufe 2: Auswertungen unter Einbeziehung von Freitexten
Freitextfelder können Namen, persönliche Meinungen, Sachverhalte mit Beschäftigtenbezug, Unternehmensinformationen oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Sie werden daher nicht allein durch die Entfernung oder kontobezogene Anonymisierung eines Nutzerkontos anonym.
Kundenübergreifende Auswertungen, die Freitexte oder daraus abgeleitete semantische Merkmale einbeziehen, erfolgen nur, wenn:
- der Workspace-Admin die betreffende Analysefunktion zuvor ausdrücklich aktiviert oder eine entsprechende dokumentierte Weisung erteilt hat;
- der Freitext zunächst ausschließlich in einer geschützten Umgebung zur Entfernung oder Unkenntlichmachung personenbezogener und unternehmensbezogener Merkmale verarbeitet wird;
- direkte Identifikatoren wie Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Personalnummern und Kontaktdaten entfernt werden;
- indirekte Identifikatoren wie konkrete Funktionen, Abteilungen, Standorte, Projekte, seltene Ereignisse, einzigartige Formulierungen und besondere Merkmalskombinationen entfernt, verallgemeinert oder ausgeschlossen werden;
- Angaben zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten sowie besonders sensible oder für den Analysezweck nicht erforderliche Inhalte ausgeschlossen werden;
- kundenspezifische Geschäftsgeheimnisse und identifizierende Unternehmensangaben entfernt, abstrahiert oder nicht in die Auswertung aufgenommen werden;
- vor der weiteren Verwendung dokumentiert geprüft wurde, dass nach vernünftigerweise zu erwartenden Mitteln kein Rückschluss auf einzelne Personen oder identifizierbare Unternehmen möglich ist.
Nicht anonymisierte Freitexte werden nicht in einen dauerhaften kundenübergreifenden Datenbestand übernommen.
9.4 Datenschutzrechtliche Einordnung bis zur Anonymisierung
Bis zum erfolgreichen Abschluss der Anonymisierung handelt es sich weiterhin um personenbezogene Daten, sofern ein Personenbezug nicht ausgeschlossen ist.
Soweit Workspace-Daten betroffen sind, erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich:
- auf dokumentierte Weisung des Kunden;
- innerhalb der im Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegten Zwecke;
- unter Beachtung von Zweckbindung, Datenminimierung, Vertraulichkeit und Sicherheit;
- nur für die Dauer, die zur Erzeugung und Prüfung der anonymen Ergebnisse erforderlich ist.
Der Kunde bleibt für die Bestimmung und Dokumentation der einschlägigen Rechtsgrundlage gegenüber seinen Beschäftigten verantwortlich. Eine AGB-Klausel ersetzt keine Rechtsgrundlage nach Art. 6 oder Art. 9 DSGVO.
9.5 Kontobezogene Anonymisierung
Bei der kontobezogenen Anonymisierung:
- wird die E-Mail-Adresse durch einen zufälligen Platzhalter ersetzt;
- wird der Name in „Ehemaliger Mitarbeiter“ geändert;
- werden Geburtstagsangaben gelöscht;
- wird das Passwort entfernt;
- wird der zugeordnete Stripe-Kundendatensatz anonymisiert, soweit dem keine zwingenden Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten von Stripe entgegenstehen;
- bleiben eingereichte Ideen und sonstige Workspace-Inhalte im Workspace erhalten.
Dieses Verfahren ist hinsichtlich der genannten Kontoattribute auf eine irreversible Entkopplung ausgerichtet. Es bewirkt jedoch allein keine vollständige Anonymisierung von Freitexten oder seltenen Kombinationen anderer Angaben.
9.6 Zulässige Zwecke
Tatsächlich anonymisierte und aggregierte Daten dürfen ausschließlich für folgende Zwecke verwendet werden:
- Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform;
- Fehleranalyse und Optimierung von Arbeitsabläufen;
- Erstellung allgemeiner Nutzungsstatistiken;
- Entwicklung und Verbesserung von Analysefunktionen;
- Erstellung branchen- oder unternehmensübergreifender Benchmarks;
- Darstellung anonymer Vergleichswerte, beispielsweise zu Einreichungsquoten, Umsetzungsquoten und Kostenkategorien.
Eine Erweiterung auf wesentlich andere Zwecke bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.
9.7 Ausschlüsse
Der Betreiber wird im Rahmen dieser Datenauswertung:
- keine personenbezogenen Nutzerprofile erstellen;
- keine individuelle Leistungs-, Verhaltens- oder Beschäftigtenbewertung durchführen;
- keine personenbezogenen oder identifizierbaren Unternehmensdaten verkaufen;
- keine nicht anonymisierten Workspace-Inhalte zu Werbezwecken weitergeben;
- keine Benchmark-Ergebnisse veröffentlichen oder bereitstellen, die einen Rückschluss auf einzelne Personen oder einzelne identifizierbare Unternehmen zulassen;
- keine Reidentifizierung anonymisierter Ergebnisse versuchen;
- keine nicht anonymisierten Workspace-Freitexte zum Training allgemeiner, öffentlicher oder kundenübergreifender KI-Modelle verwenden, sofern hierfür nicht eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung geschlossen wurde.
9.8 Weitergabe an Kunden
Anonyme Benchmark-Ergebnisse dürfen anderen Kunden innerhalb der Plattform oder in allgemeinen Berichten zugänglich gemacht werden, sofern weder Personen noch einzelne Unternehmen identifizierbar sind.
Rohdaten, nicht anonymisierte Freitexte oder kundenspezifische Einzeldaten werden nicht als Benchmark an andere Kunden weitergegeben.
9.9 Vertragliches Widerspruchsrecht des Kunden
Der Kunde kann der zukünftigen Einbeziehung neu entstehender Daten seines Workspace in kundenübergreifende anonyme Benchmarks in Textform widersprechen.
Der Widerspruch berührt nicht:
- Auswertungen, die zur technischen Bereitstellung, Sicherheit oder Fehlerbehebung erforderlich sind;
- bereits abschließend anonymisierte Ergebnisse, die dem Kunden nicht mehr zugeordnet werden können;
- ausschließlich workspaceinterne Statistiken.
Freitextbasierte kundenübergreifende Auswertungen bleiben unabhängig davon von der vorherigen Aktivierung nach § 9.3 abhängig.
9.10 Aufbewahrung anonymer Daten und Reidentifizierungsrisiken
Tatsächlich anonyme Ergebnisse dürfen auch nach Vertragsende dauerhaft gespeichert und für die in § 9.6 genannten Zwecke verwendet werden, solange sie anonym bleiben.
Stellt sich heraus, dass eine Reidentifizierung entgegen der ursprünglichen Bewertung mit vernünftigerweise zu erwartenden Mitteln möglich ist, behandelt der Betreiber die betroffenen Daten wieder als personenbezogene Daten und ergreift geeignete Schutz-, Einschränkungs- oder Löschmaßnahmen.
10. Verfügbarkeit, Wartung und Support
10.1 Betriebsbereitschaft
Der Betreiber bemüht sich nach dem Stand der Technik und mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand um eine möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung der Plattform.
Soweit keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung geschlossen wurde, wird keine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit und keine vollständig unterbrechungsfreie Nutzung zugesagt. Die Hauptleistungspflicht des Betreibers zur Bereitstellung einer für den üblichen Vertragszweck nutzbaren Plattform bleibt unberührt.
10.2 Wartungsarbeiten
Der Betreiber darf Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsarbeiten durchführen.
Planbare Arbeiten, die voraussichtlich zu erheblichen Nutzungseinschränkungen führen, werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.
Dringende Sicherheitsmaßnahmen können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden. Der Betreiber informiert den Kunden anschließend, soweit dies angemessen und sicherheitsrechtlich vertretbar ist.
10.3 Störungen außerhalb des Einflussbereichs
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, höhere Gewalt, Angriffe Dritter oder Ausfälle externer Infrastrukturen entstehen.
Dies entbindet den Betreiber nicht von der Pflicht, die von ihm beherrschbaren Systeme und eingesetzten Dienstleister angemessen auszuwählen, abzusichern und Störungen im zumutbaren Umfang zu beheben.
10.4 Mitwirkung bei Störungen
Der Kunde muss erkennbare Störungen nachvollziehbar beschreiben und dem Betreiber die für die Fehleranalyse erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, soweit dies zumutbar und datenschutzrechtlich zulässig ist.
10.5 Support
Support wird nach bestem Bemühen per E-Mail unter hallo@umdenkfabrik.de erbracht.
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, bestehen keine garantierten Reaktions-, Lösungs- oder Wiederherstellungszeiten.
10.6 Kein standardmäßiger Inhaltszugriff
Beschäftigte und Vertriebs- oder Support-Partner des Betreibers haben keinen standardmäßigen menschlichen Zugriff auf Workspace-Inhalte.
Die automatisierte technische Verarbeitung der Daten durch die Plattform, Datenbank, Sicherungssysteme und sonstige Infrastruktur bleibt hiervon unberührt.
10.7 Zeitlich begrenzter Support-Zugriff
Ein menschlicher Support-Zugriff auf Workspace-Inhalte ist nur zulässig:
- aufgrund eines Supportanliegens des Kunden oder
- soweit dies ausnahmsweise zur Untersuchung oder Abwehr eines konkreten Sicherheits- oder Systemvorfalls erforderlich ist.
Jede Freischaltung:
- ist auf höchstens 60 Minuten begrenzt;
- erfordert die Angabe eines Grundes;
- wird vollständig protokolliert;
- erfolgt nach dem Need-to-know- und Least-Privilege-Prinzip;
- wird dem Workspace-Admin angezeigt oder mitgeteilt;
- endet automatisch nach Ablauf der Freigabezeit.
Für einen weiteren Zugriff ist eine neue Freischaltung mit erneuter Begründung erforderlich.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Einhaltung des Datenschutzrechts
Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO, das BDSG und das TDDDG.
11.2 Rollenverteilung bei Workspace-Daten
Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten oder sonstigen Nutzern innerhalb eines Workspace verarbeitet werden:
- ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO;
- verarbeitet der Betreiber diese Daten grundsätzlich als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO.
Dies betrifft insbesondere Mitgliedschaftsdaten, Workspace-Inhalte, Freigabeentscheidungen, Gamification-Daten und vom Kunden veranlasste Benachrichtigungen.
11.3 Eigene Verantwortlichkeit des Betreibers
Der Betreiber ist selbst Verantwortlicher, soweit er Zwecke und Mittel einer Verarbeitung eigenständig bestimmt. Dies betrifft insbesondere:
- Vertrags- und Ansprechpartnerdaten des Kunden;
- gesetzlich erforderliche Rechnungs- und Steuerdaten;
- Sicherheits-, Missbrauchs- und Zugriffsprotokolle, soweit sie für die eigene Systemsicherheit verarbeitet werden;
- die Verwaltung eigener Geschäfts- und Supportkommunikation;
- eigene gesetzliche Nachweis- und Verteidigungszwecke.
11.4 Auftragsverarbeitungsvertrag
Vor der produktiven Verarbeitung von Workspace-Daten schließen der Betreiber und der Kunde einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil des SaaS-Vertrags. Bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen hat er Vorrang vor diesen AGB.
11.5 Unterauftragsverarbeiter
Der Betreiber darf nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags geeignete Unterauftragsverarbeiter einsetzen.
Die jeweils eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden in einer Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt. Der Kunde erhält vor der Aufnahme oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters eine angemessene Vorabinformation und kann aus nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen.
Das weitere Verfahren, einschließlich möglicher Abhilfemaßnahmen oder einer Kündigung der betroffenen Leistung, wird im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
11.6 Drittlandübermittlungen
Personenbezogene Daten dürfen nur unter Beachtung der Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO in Drittländer übermittelt werden.
Als geeignete Übermittlungsgrundlagen kommen insbesondere in Betracht:
- ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, einschließlich des EU-US Data Privacy Framework für zum Zeitpunkt der Übermittlung wirksam zertifizierte Empfänger;
- die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission;
- erforderliche zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
11.7 Informationspflichten des Kunden
Der Kunde informiert seine Nutzer transparent über die Nutzung der Plattform, die eingesetzten Dienstleister, die Zwecke der Verarbeitung, die Gamification-Funktionen, die Support-Zugriffsmöglichkeit und die Datenauswertung nach § 9.
11.8 Endeinrichtungen und TDDDG
Soweit Informationen in Endgeräten gespeichert oder aus Endgeräten ausgelesen werden, sind die Anforderungen des § 25 TDDDG zu beachten.
Technisch nicht erforderliche Cookies, SDKs oder vergleichbare clientseitige Analysemechanismen dürfen nur auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung eingesetzt werden. Die Datenauswertungsklausel in § 9 ersetzt eine solche Einwilligung nicht.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Gesetzliche Mängelrechte
Für Mängel der SaaS-Leistung gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts, soweit die Leistung schwerpunktmäßig in der zeitweisen Bereitstellung der Plattform besteht.
Der Betreiber ist berechtigt, einen Mangel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung, eine zumutbare Umgehungslösung oder die Bereitstellung einer gleichwertigen Funktion zu beheben.
12.2 Mängelanzeige
Der Kunde muss erkennbare Mängel unverzüglich und nachvollziehbar anzeigen. Unterlässt der Kunde eine erforderliche Anzeige, gelten die gesetzlichen Folgen.
12.3 Unbeschränkte Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie;
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere Art. 82 DSGVO, eingreifen.
12.4 Leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Betreiber nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.5 Sonstige leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
12.6 Mitverschulden
Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch unsichere Zugangsdaten, verspätete Deaktivierung ausgeschiedener Nutzer, unterlassene Mängelanzeige oder nicht rechtzeitige Anforderung des Datenexports nach § 6.6, ist angemessen zu berücksichtigen.
12.7 Erfüllungsgehilfen
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Vertriebs- und Support-Partner sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
13. Änderungen der AGB
13.1 Zulässige Änderungsgründe
Der Betreiber darf diese AGB ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um:
- geänderte gesetzliche oder behördliche Anforderungen umzusetzen;
- eine neue oder geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung zu berücksichtigen;
- Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken abzuwehren;
- technische Abläufe an geänderte, gleichwertige Leistungsprozesse anzupassen;
- redaktionelle Fehler oder Unklarheiten zu beseitigen.
Die Änderung darf das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben.
13.2 Ausgenommene wesentliche Änderungen
Nicht auf Grundlage einer einseitigen Änderungsklausel geändert werden dürfen insbesondere:
- die vereinbarten Preise;
- die grundlegenden Hauptleistungen;
- der Umfang der Datennutzungsrechte nach § 9;
- Haftungsbeschränkungen;
- Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten;
- wesentliche Datenschutzrollen.
Solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
13.3 Information und Widerspruch
Der Betreiber informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten einer nach § 13.1 zulässigen Änderung in Textform über:
- den vollständigen Inhalt der Änderung;
- den Grund der Änderung;
- den vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens;
- das Widerspruchsrecht des Kunden.
Der Kunde kann der Änderung bis zu ihrem Inkrafttreten widersprechen. Im Fall des Widerspruchs kann der Betreiber den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortführen oder zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.
13.4 Keine Zustimmungsfiktion für wesentliche Änderungen
Das Schweigen des Kunden oder die bloße weitere Nutzung der Plattform gilt nicht als Zustimmung zu einer wesentlichen Vertragsänderung.
Wesentliche Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt.
13.5 Dringende Änderungen
Soweit eine Änderung aufgrund zwingenden Rechts oder zur Abwehr einer akuten Sicherheitsgefahr sofort erforderlich ist, darf sie ohne Einhaltung der Vorlauffrist umgesetzt werden. Der Betreiber informiert den Kunden unverzüglich über Grund und Umfang.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Gera.
In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.3 Textform
Vertragliche Erklärungen können, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform im Sinne des § 126b BGB abgegeben werden.
Der Vorrang individuell getroffener Abreden bleibt unberührt.
14.4 Salvatorische Regelung
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder werden sie nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion oder automatische Ersetzung durch eine für den Betreiber möglichst günstige Regelung findet nicht statt.
14.5 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.